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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr. Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/e Bekanntgabezeitraum Kontakt
1 Frau Eva-Maria Hartung
UNBEKANNT,
StNr.:217/225/70046

Einspruchsentscheidung gegen die Einkommensteuerfestsetzung vom 26.06.2023 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 10.12.2025 2020 vom 10.12.2025
Einkommensteuerbescheid 2020 vom 10.12.2025

04.12.2025 bis 19.12.2025 09191 626 - 433