Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Hinweis
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.
| Lfd. Nr. | Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma | Verwaltungsakt/e | Bekanntgabezeitraum | Kontakt |
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| 1 | Frau Eva-Maria Hartung UNBEKANNT, StNr.:217/225/70046 |
Einspruchsentscheidung gegen die Einkommensteuerfestsetzung vom 26.06.2023 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 10.12.2025 2020 vom 10.12.2025 |
04.12.2025 bis 19.12.2025 | 09191 626 - 433 |
