Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen
Diese Stelle bewertet im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz (BewG) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Betriebsvermögen, die Anteile an Kapitalgesellschaften und die sonstigen Wirtschaftsgüter.
Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Forchheim ist das Finanzamt Hof.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!
Ansprechpersonen
| Aufgabenbereich | Dienststelle | Telefon 09281 929 + Nebenstelle |
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| Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen (§ 151 BewG) | Hof | 1155, 1156, 1157, 1158, 1159, 1197 |
